Der idyllische Campingplatz am Pixhaier Teich ist von viel Natur umgeben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachten Sie unsere AGBs

(Stand: 10/2023)

1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Campingplatz Prahljust UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG (Campingbetrieb) als Betreiber des Campingplatzes bzw. Vermieter und dem Campinggast bzw. Mieter. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Campingbetrieb.

2. Allgemeine Nutzungspflichten
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes und Einhaltung der Ruhezeiten verpflichtet. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen. Dies gilt auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Pro Campingstellplatz sind max. 6 Personen (Ausnahme: eigene Kinder) buchbar. Es ist generell erst einmal nur ein Campingobjekt, d. h. Wohnwagen, Wohnmobil oder Familienzelt pro Stellplatz gestattet. Zusätzliche Zelte für Besucher sind nur nach Genehmigung durch den Campingbetrieb erlaubt. Für die Mietobjekte ist die Personenzahl auf die maximal zulässige Belegung begrenzt. Campen und Pavillons am Mietobjekt sind nur nach Genehmigung durch den Campingbetrieb gestattet.

3. Buchung / Preise
Mit der Anmeldung in der Rezeption/ Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Der Campingvertrag kommt erst mit der Aushändigung der Gästekarte bzw. der schriftlichen Buchungsbestätigung (per Post oder E-Mail) durch den Campingbetrieb zustande. Der Campingbetrieb behält sich das Recht vor, die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dieses aus besonderen Gründen erforderlich erscheint. Buchungen von allein reisenden Jugendlichen über 16, aber unter 18 Jahren, sind nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zugelassen. Altersangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt des Aufenthaltes.

Allein die in der Buchungsbestätigung oder in dem Aushang vor der Rezeption oder im Internet auf der offiziellen Homepage des Campingbetriebs (www.prahljust.de) genannten Preise und Daten sind verbindlich. Ausnahmen von dieser Regel können lediglich durch den Campingbetrieb gemacht werden, siehe Punkte 25 und 26. Alle in der Preisliste aufgeführten Preise sind Brutto-Preise.

4. Gästebeitrag
Der Campingbetrieb ist verpflichtet, vom Touristik-Campinggast den jeweiligen Gästebeitrag einzuziehen und abzuführen (Gästebeitrag gemäß der gültigen Gästebeitrags-Satzung der Stadt Clausthal-Zellerfeld). Der abzuführende Betrag wird in der Gesamtabrechnung gesondert ausgewiesen. Dauer- und Saisongäste werden mit Adresse dem Steueramt der Stadt Clausthal-Zellerfeld gemeldet, da für diese Personengruppe die Erhebung der Gästebeiträge direkt durch die Stadt Clausthal-Zellerfeld erfolgt.

5. Anzahlung / Zahlung / Rechnung
Bei Buchung von Campingstellplätzen wird keine Anzahlung erhoben. Die Zahlung der Campinggebühren erfolgt bei Abreise/ beim Check-out. Sollte der Gast abreisen ohne zu bezahlen, so schickt der Campingbetrieb eine Rechnung an die Adresse des Gastes. Für Aufwand und Porto wird in einem solchen Fall eine Pauschale von zusätzlich 5 € erhoben.

Bei Buchung der Ferienwohnung ist eine Reservierung erforderlich. Es wird eine Anzahlung von 400 € für eine Woche erhoben. Die fällige Anzahlung überweisen Sie bitte bis zum angegebenen Termin (Geldeingang) unter Angabe des vermerkten Verwendungszweckes auf das Konto: BIC: NOLADE21HZB, IBAN: DE44263510150160996336 bei der Sparkasse Osterode. Den Restbetrag (den Gästebeitrag gemäß Personenzahl) begleichen Sie bitte bei Abreise / beim Check-out.

Bei Buchung der Campingfässer wird eine Anzahlung nicht erhoben, aber auf die Rechtsverbindlichkeit der Buchung wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Nichterscheinen gelten die weiter unten genannten Stornierungsbedingungen.

Bei Zahlung mittels Lastschrift-Einzugsverfahren (z.B. Stromrechnungen der Dauergäste) muss das Konto des Campinggastes gedeckt sein. Wird eine Lastschrift von der Bank abgelehnt, weil das Konto des Gastes nicht ausreichend gedeckt ist oder die Änderung der Kontodaten nicht dem Campingplatz mitgeteilt worden ist oder irgendein anderer Grund in der Verantwortung des Campinggastes, so entstehen dem Campingbetrieb Kosten durch den Rückbelastungsvorgang. Bei erneuter Zahlung wird daher eine Rücklastschriftpauschale von zusätzlich 5 € erhoben.

6. Anreise
Die in der Buchungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Campingstellplätze stehen Ihnen am Anreisetag ab 8.00 Uhr zur Verfügung. Die Ferienwohnung und die Campingfässer stehen Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern, verständigen Sie uns bitte, damit wir die Details der Schlüsselübergabe besprechen können. Erfolgt keine Anreise und keine Benachrichtigung, können wir das Mietobjekt bzw. den Campingstellplatz nur bis max. 14.00 Uhr am Tag nach der geplanten Anreise für Sie freihalten und werden das Objekt bzw. den Stellplatz dann entschädigungslos anderweitig vergeben.

7. Abreise / Schlüssel /Schrankenkarten
Campingstellplätze müssen bis spätestens 18.00 Uhr verlassen werden und die Schrankenausfahrt erfolgt sein. Campingfässer und die Ferienwohnung müssen bis 11.00 Uhr verlassen werden. Die Grundreinigung dieser Objekte wird grundsätzlich vom Campingbetrieb oder einem beauftragten Reinigungsunternehmen vorgenommen. Die Schlüssel der Mietobjekte sind zum Zeitpunkt der Abreise an der Anreise-Rezeption abzugeben. Der Verlust eines Schlüssels wird mit je 50,00 € berechnet.

Es wird dem Campinggast bei Anreise für einen Campingstellplatz oder ein Campingfass eine oder mehrere Einfahrtskarten für die Schranke ausgehändigt. Diese berechtigen lediglich, die angemeldeten Personen und Fahrzeuge passieren zu lassen. Schrankenkarten aus Papier können nach Abreise entsorgt werden. Schrankenkarten aus Plastik müssen in der Rezeption wieder zurückgegeben werden. Bei Verlust einer ausgehändigten Plastik-Schrankenkarte wird eine Schadensersatzpauschale in Höhe von jeweils 5,00 € fällig.

8. Umbuchung
Für Campingstellplätze können Umbuchungen jederzeit ohne Kosten vorgenommen werden. Wenn Sie im bestehenden Vertrag für Mietobjekte (Campingfässer oder Ferienwohnung) Änderungen vornehmen lassen (Personen, An- oder Abreisetag verschieben), stellen wir Ihnen dafür den neuen Preis und 5,00 € Bearbeitungsgebühr pro Mietobjekt in Rechnung. Umbuchung auf anderen Zeitraum: Wenn Sie den Reisezeitraum komplett ändern lassen möchten, ist dies ab 44 Tage bis 7 Tage vor Anreise und nach Zahlung des in diesem Zeitraum gültigen Stornobetrags auch als Terminumbuchung möglich. Die Stornokosten werden für die neue Buchung aus Kulanz als Guthaben angerechnet, wenn der neue Reisepreis min. die sonst geltenden Stornokosten abdeckt oder sie übersteigt, die Terminumbuchung erstmalig vorgenommen wird, und der neue Reisetermin im selben oder folgenden Kalenderjahr liegt. Es wird eine Umbuchungspauschale in Höhe von 5,00 € erhoben. Die Terminumbuchung muss schriftlich vor Reiseantritt erklärt werden und der neue Reisezeitraum muss innerhalb von max. 14 Tagen festgelegt werden. Terminumbuchungswünsche, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden wie eine Stornierung behandelt. Bei einer Stornierung des neuen Reisetermins verfällt das Kulanz-Guthaben (frühere Stornokosten) und die aktuell geltenden Stornokosten müssen zusätzlich gezahlt werden. Entstandene Stornokosten werden in keinem Fall ausgezahlt. Umbuchung auf Dritte: Falls es Ihnen unmöglich sein sollte, die Reise selbst anzutreten, können Sie ab 44 Tage und bis 7 Tage vor Anreise die komplette Buchung auf einen Dritten übertragen. In diesem Fall berechnen wir Ihnen 5,00 € Umbuchungsgebühr. Für die Rechnung des Ersatzmieters bleiben Sie als Gesamtschuldner haftbar. Eine Teilübertragung von einigen Tagen ist nicht möglich.

9. Rücktritt / Stornierung
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten! Für Campingstellplätze ist eine Stornierung jederzeit möglich ohne Stornierungskosten. Für Mietobjekte (Ferienwohnung oder Campingfässer) ist dagegen eine schriftliche Stornierung nötig und es fallen Stornierungskosten an. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung per Fax: +49 (0)532378393, per Post: Camping Prahljust, An den langen Brüchen 4, 38678 Clausthal-Zellerfeld oder per E-Mail: camping@prahljust.de. Treten Sie vom Vertrag für ein Mietobjekt (Ferienwohnung/ Campingfässer) zurück, berechnen wir einmalig eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Mietobjekt sowie gemäß § 537 Abs. 1 BGB eine angemessene Entschädigung nach folgender Aufstellung:

  • Rücktritt bis 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 0 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
  • Rücktritt 44–30 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 25 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
  • Rücktritt 29–22 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 50 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
  • Rücktritt 21–0 Tage vor Aufenthaltsbeginn: 80 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises

Bei einer späteren Stornierung, späteren Anreise oder vorzeitigen Abreise, oder treten Sie Ihre Reise ohne uns davon in Kenntnis zu setzen nicht an, behalten wir unseren vollen Anspruch auf den Buchungspreis (100% des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises). Dies gilt auch, wenn Sie Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen. In diesen Fällen erstatten wir Ihnen etwaige ersparte Aufwendungen. Mietobjekte, die bis max. 15.00 Uhr am Tag nach der geplanten Anreise nicht besetzt sind und für die keine Vereinbarung über eine spätere Besetzung erfolgte, können vom Campingbetrieb anderweitig genutzt werden. Das Besetzen eines Stellplatzes oder Mietobjekts durch den Campingbetrieb bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, da die Gäste in der Regel anderweitig untergebracht werden könnten.

10. Aufrechnung
Der Campinggast kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Parken / E-Autos
Auf jedem Stellplatz bzw. an jedem Mietobjekt ist ein Parkplatz für einen PKW, vorhanden. Jedes weitere Fahrzeug ist anmelde- und kostenpflichtig. Das Laden von E-Autos an den Mietobjekten oder Stellplätzen ist verboten! Das Laden von E-Autos darf ausschließlich an den Ladestationen/ Wallboxen vor der Rezeption erfolgen. Die Parkplätze auf dem Platz vor der Rezeption können nur auf eigenes Risiko genutzt werden. Eine Haftung des Campingplatzes bei Beschädigungen durch andere Fahrzeuge besteht nicht.

12. Pakete / Päckchen
Der Campingbetrieb nimmt Pakete und Päckchen von Gästen an, sofern keine Unterschrift und damit Haftung seitens der Mitarbeiter des Campingplatzes oder des Campingbetriebes zur Annahme nötig ist. Die Pakete/Päckchen liegen anschließend öffentlich zur Abholung in der Rezeption aus. Gäste, die Pakete/Päckchen erwarten, müssen selbstständig kontrollieren, ob Post für sie angekommen ist. Der Campingbetrieb übernimmt keinerlei Haftung für verloren gegangene, gestohlene oder unrechtsmäßig abgeholte Pakete/Päckchen. Wertsendungen oder Einschreiben müssen an die Packstationen/Filialen der Umgebung gesendet werden. Der Benachrichtigungsschein wird in einem solchen Fall in der Rezeption bei der Post für die Gäste ausgelegt.

13. Besuch
Der Aufenthalt auf dem Campingbetrieb ist nur für angemeldete Personen gestattet. Der Campingplatzgast muss seine Besucher in der Rezeption anmelden und einen Eintritt zahlen. Für zusätzliche Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile muss ein eigener Stellplatz gebucht werden oder eine Genehmigung des Campingbetriebes eingeholt werden.

14. Gruppen
Als Gruppen gelten eingetragene Vereine, Schulklassen, Firmen oder generell Personengruppen ab 10 Personen mit mindestens einer verantwortlichen Aufsichtsperson. Gruppen müssen vorher Stellplätze reservieren. Der Campingbetrieb behält sich vor, bei Gruppen eine Kaution zu erheben. Bei Gruppen erfolgt eine Rechnungsstellung an eine verantwortliche Person oder Rechtsperson. Sollen alle Mitglieder der Gruppe einzeln mit dem Campingbetrieb abrechnen, so handelt es sich nicht um eine Gruppe, sondern um zusammen Urlaub machende Einzelgäste. Ein Gruppenrabatt wird in diesem Fall nicht gewährt.

15. Sauna / Freizeitangebote / Waschmaschinen / Gastronomie
Die Sauna, die Gastronomie, andere kostenpflichtige Freizeitangebote und die Waschmaschinen sind nicht im Übernachtungspreis inkludiert. Keine der angebotenen Aktionen und Freizeitangebote ist Bestandteil des Vertrages. Wenn ein Programm ausfällt, ausgebucht ist oder eine Einrichtung geschlossen bleibt, dann rechtfertigt das keinen Preisnachlass bzw. eine Stornierung. Der Betrieb der Waschmaschinen erfordert den Kauf spezieller Jetons in der Rezeption. Der Einwurf andersartiger runder Objekte kann zur Beschädigung des Münzzählers führen. Der Gast ist in einem solchen Fall für den Schaden verantwortlich und schadensersatzpflichtig. Gleiches gilt, wenn die Waschmaschinen mit ungeeigneten Textilien/Objekten befüllt werden. Hierzu zählen z. B. Teppiche, Hundedecken, Hundebetten, Auto-Fußmatten, Wander-Rucksäcke, etc. Die Waschmaschinen sind ausschließlich für Bekleidung zu nutzen. Die maximale Füllmenge darf nicht überschritten werden. Es dürfen keine aggressiven, korrosiven oder brennbaren chemischen Substanzen eingefüllt werden. Nur handelsübliche Waschmittel bzw. Weichspüler sind zu verwenden. Das Färben oder Bleichen von Kleidungsstücken ist in den Waschmaschinen nicht gestattet. Der Nutzer haftet für Schäden die durch Zuwiderhandlung an den Geräten oder an der Wasche anderer Nutzer entstehen.

Die Sauna darf nur benutzt werden, wenn sich mindestens 2 erwachsene Personen in dem Saunabereich aufhalten. Aufgüsse mit Saunaölen dürfen ausschließlich verdünnt in Wasser durchgeführt werden. Die Sauna steht den Gästen nur während der Öffnungszeiten der Rezeption zur Verfügung. Bei Schließung der Rezeption haben die Gäste die Sauna zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung wegen vermeintlich zu kurzer Saunazeit besteht in einem solchen Fall nicht. Die Saunagäste legen die Dauer und das Saunaprogramm aufgrund der eigenen körperlichen Verfassung selbst fest. Eine Haftung des Campingbetriebs bei gesundheitlichen Problemen besteht nicht.

Die Gastronomie (Restaurant) ist vom Campingbetrieb verpachtet und rechtlich unabhängig. Fragen, die den Service des Restaurants betreffen, sind mit dem Restaurantpächter abzuklären.

16. Hunde / Haustiere
Hunde sind auf Campingstellplätzen erlaubt. Bei den Mietunterkünften sind Haustiere nur in ausgewählten Campingfässern gestattet. In der Ferienwohnung sind Haustiere nicht gestattet. Auf Spielplätzen, am Badestrand / der Badestelle im See sind Hunde nicht erlaubt. Bei auffälligem Verhalten oder Beschwerden kann der Campingbetrieb den Hund des Platzes verweisen. Es besteht Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände, dem Stellplatz und am Mietobjekt.

17. Mietwagen
Der Campingbetrieb vermietet einen Mietwagen ausschließlich für die Gäste des Campingbetriebs. Die Nutzer müssen über einen gültigen Führerschein und einen Personalausweis verfügen, einen Mietvertrag unterschreiben und über alle in Deutschland nötigen Bedingungen zum Führen eines Kraftfahrzeugs verfügen. Der Mietwagen hat eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Die detaillierten Konditionen sind in der Rezeption verfügbar. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung des Mietwagens seitens der Gäste. Der Campingbetrieb kann die Vermietung ohne Angabe von Gründen verweigern.

18. Angeln
Der Campingplatz verkauft im Namen der Interessengemeinschaft Harzgewässer e. V. Angelkarten. Der Gast muss dafür über einen gültigen Angelschein verfügen. Der Campingbetrieb ist nicht zuständig für den Besatz der Teiche und damit die Chance auf Erfolg beim Angeln noch kontrolliert er, ob die Gäste beim Angeln alle gesetzlichen Vorgaben einhalten.

19. Öffnungszeiten / Frost
In der Nebensaison gelten für die Rezeption, das Restaurant, die Sauna, die Animation usw. eingeschränkte Öffnungszeiten. Zeitweise sind nicht alle Platzgebiete und Sanitärgebäude geöffnet. Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser auf den Stellplätzen nur verfügbar ist, wenn aus Sicht des Campingbetriebs kein Frost zu erwarten ist.

20. Haftung
Jeder Gast verpflichtet sich das Inventar und den Campingplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten. Der Campingbetrieb haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Eine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die in Zusammenhang mit der Nutzung des Platzes entstehen, ist ausgeschlossen. Beeinflussung durch höhere Gewalt, z. B. Wetter, Streik, gesetzliche Anordnungen, schließt jede Haftung aus. Der Campingbetrieb haftet ferner nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen oder für Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet der Campingbetrieb nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen, dies gilt auch für außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen sowie bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingbetreibers. Soweit Haftungsausschlüsse gesetzlich unzulässig sind, ist eine Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gegeben wegen einer zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für herab fallende Äste oder Ähnliches haftet der Campingbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch. Der Campingbetrieb haftet nicht für Schäden, die einem Campinggast durch andere Campinggäste verursacht wurden.

21. Reklamationen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes oder des Stellplatzes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingbetrieb zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht bereits während des Aufenthaltes durch den Campinggast gegenüber dem Campingbetreiber angezeigt worden sind. Dem Campingbetreiber ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

22. WLAN-Zugang / Einsatz von externen WLAN Empfängern, Repeatern und Verwendung externer Antennentechnik
Der Campingbetreiber bietet seinen Gästen den Zugang zum Internet in Form eines WLAN-Zugangs (Hotspots) an. Die Bereitstellung erfolgt unentgeltlich, freiwillig und ist nicht Teil der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Übertragungsgeschwindigkeit kann Schwankungen und Störungen unterliegen. In der Regel werden das Surfen im Internet und das Senden und Empfangen von E-Mails an diversen Standorten ermöglicht. Der Campingbetrieb behält sich vor, Hotspots ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte örtliche Abdeckung der Hotspots. Weitere Bedingungen finden Sie online beim Einloggen in das WLAN-Netzwerk. Generell ist die Verwendung von WLAN Repeatern zulässig. Folgende Bedingungen sind von Ihnen als Nutzer unseres Gäste-WLANs zu beachten (wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, behalten wir uns vor Gastgeräte aus dem WLAN-Netz zu entfernen):

  • Es ist untersagt, das vorhandene WLAN Netz mit der SSID „Prahljust“ oder „Hotspots“ auszustrahlen bzw. zu verstärken. Gerne können Sie für Ihre Verwendung an Ihrem Platz Ihren Repeater als Client verwenden oder so konfigurieren, dass er eine andere SSID ausstrahlt. Details hierzu entnehmen Sie der Bedienungsanleitung Ihres Hardwareherstellers.
  • Die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von Frequenzbändern und erlaubten Sendeleistungen sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von externer Antennentechnik.

23. Platzordnung
Für alle Aufenthalte ist die Platzordnung verbindlich, die an der Rezeption aushängt, auf Wunsch ausgehändigt wird und online abrufbar ist. Wer in grober Weise gegen diese und insbesondere trotz Ermahnung gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend vom Platz verwiesen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, den gesamten Aufenthalt zu bezahlen, soweit der Campinggast nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

24. Besondere Regeln
Nicht gestattet ist/sind:

  • Sperrmüllentsorgung.
  • Abstellen/Fahren mit Fahrzeugen jeglicher Art in den Gebäuden sowie im Eingangsbereich, offenes Feuer außerhalb der gekennzeichneten Feuerstellen, hinterlassen von Steinen/Zeltheringen/Müll auf dem Stellplatz, Nutzung anderer Stellplätze, Heringe in Bäume schlagen, schnelles Fahren, Lärmbelästigung
  • Buddeln, Graben, Regenrinnen ziehen auf dem Stellplatz
  • Mehrere Vorzelte, Teppiche jegliche Art/Größe vor den Vorzelten,
    luftundurchlässige/wasserundurchlässige Bodenbeläge in den Vorzelten
  • Außerhalb der befestigten Stellplatzfläche den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil parken
  • Nicht angemeldeten Personen Zutritt zum Campingbetrieb gewähren
  • Haustiere auf Spielplätzen, sowie in allen Gebäuden (außer Hundebad)
  • Laden von Elektrokraftfahrzeugen/Plug-In Hybride an normalen Stromkästen (hierfür stehen vor der Rezeption spezielle Ladesäulen zur Verfügung)

Bei wiederholter Missachtung behalten wir uns vor, den Gast des Campingparks zu verweisen.

25. Datenschutz
Der Campingbetrieb verarbeitet Ihre Daten für den Buchungsauftrag nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sowie zu Marketingzwecken, sofern wir hierzu Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO haben. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen. So müssen Namen und Adresse von Dauer- und Saisongästen dem Steueramt der Stadt Clausthal-Zellerfeld gemeldet werden. Ausgefüllte Meldescheine der Touristik-Gäste müssen zwecks Abrechnung der Gästebeiträge der Kurbetriebsgesellschaft der Stadt Clausthal-Zellerfeld weitergeleitet werden. Videoüberwachung: Das Camping-Gelände wird in kritischen Teilbereichen (Zugänge) mit Videokameras überwacht. DSGVO-konforme Hinweisschilder weisen auf die entsprechenden Bereiche hin. Dies erfolgt auf Grundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Prävention vor Diebstahl, Vandalismus und Straftaten, Wahrnehmung des Hausrechts). Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet und nur die benötigten Daten bis zur Klärung gespeichert. Eine Datenweitergabe an Dritte außerhalb der Zweckbindung erfolgt nicht. Die Löschung der Daten erfolgt automatisiert gem. Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit c und e DSGVO nach 48 Std. Das Aufzeichnungsgerät ist durch geeignete Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO vor Zugriff Unberechtigter geschützt. Videoaufzeichnung durch Campinggäste bedarf generell der vorherigen Genehmigung des Campingbetriebs. Es muss gewährleistet sein, dass ausschließlich die eigene gemietete Campingparzelle und nicht andere Campingparzellen überwacht werden. Die Nutzung flugfähiger Kameras („Drohnen“) über dem Gelände des Campingbetriebs bedarf generell vorheriger Genehmigung.

In regelmäßigen Abständen führen wir auf dem Campingbetrieb Bild- und Ton-Aufnahmen durch. Falls Sie keine Aufnahme von sich möchten, teilen Sie dies dem Fotografen bzw. Kamerateam bitte sofort mit.

26. Änderungen der Kataloginformationen
Allein die in der Buchungsbestätigung oder vor der Rezeption ausgehängten bzw. auf der offiziellen Homepage (www.prahljust.de) genannten Preise und Daten sind verbindlich. Die Angebote und Preise in Prospekten entsprechen dem Stand bei Katalogdruck. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung eines Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Beispielsweise kann durch eine Erhöhung der Energiekosten, der Mineralölsteuer, der Umsatzsteuer oder sonstiger Steuern usw. eine Preiserhöhung begründet werden, wenn dadurch der Verbraucherpreisindex um mehr als 2 Punkte steigt. Über diese Änderungen werden wir Sie rechtzeitig informieren.

27. Irrtümer
Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

28. Streitschlichtungsverfahren
Der Campingbetreiber ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

29. Schlussbestimmungen
Der Campinggast bestätigt mit seiner Buchung, dass seine persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt durch die Annahme der Buchung oder durch die Anmeldung in der Rezeption diese AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist für beide Seiten Clausthal-Zellerfeld, falls der Campinggast Vollkaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt der allgemeine Gerichtsstand. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.


Campingplatz Prahljust UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG

An den langen Brüchen 4
38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel. +49(0)5323-1300
Fax: +49(0)5323-78393
Email: camping@prahljust.de
Web: www.prahljust.de