Der idyllische Campingplatz am Pixhaier Teich ist von viel Natur umgeben

Platzordnung

Platzordnung

Campingplatzordnung

Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen eine schöne Zeit auf unserem Campingplatz. Bitte beachten Sie die Hinweise in unserer Platzordnung und halten sich im Interesse aller Campinggäste an die dort aufgeführten Regeln. Vielen Dank! 

(Stand: 10/2023)

  1. Der Campingplatz dient der ungestörten Urlaubgestaltung aller Gäste. Deshalb wird gebeten, die nachfolgende Campingordnung genau einzuhalten.
  2. Alle Ankommenden haben sich unverzüglich in der Rezeption zu melden und ihre Personalien anzugeben. Es ist anzugeben, wenn spezielle Rabattsysteme genutzt werden sollen (z.B. ACSI, Wochenpauschale, …).
  3. Die Mitarbeiter des Campingplatzes informieren über freie Stellplätze. Reservierte Stellplätze (abgesperrt durch rot-weißes Absperrband oder Pylone) dürfen nicht belegt werden.
  4. Kindern unter 16 Jahren ist das Zelten auf dem Campingplatz nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer gleichgestellten Person erlaubt. Kindern und Jugendlichen vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist das Zelten ohne Begleitung der im oberen Absatz erwähnten Person nur erlaubt, wenn sie eine schriftliche auf höchstens 6 Wochen befristete Erlaubnis eines Sorgeberechtigten besitzen.
  5. Kinder unter 8 Jahren und pflegebedürftige Personen dürfen die Toiletten und Waschräume nur in Begleitung eines Erwachsenen aufsuchen. Auch die Wasserzapfstellen sollen Kinder nicht alleine benutzen.
  6. Der Platz ist ganzjährig geöffnet.
  7. Die Gebühren sind bei Abreise zu entrichten. Die Quittungen sind aufzuheben. Eine Bezahlung ohne Quittung ist nicht gestattet.
  8. Jeder Campinggast ist verpflichtet, die Umgebung seines Wohnwagens und Fahrzeugs sauber zu halten und die Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter, getrennt nach Abfallart, einzuwerfen.
  9. Es dürfen nur die vorhandenen sanitären Anlagen benutzt werden. Abwässer sind in die Kanalisation zu entleeren.
  10. Eine Diebstahl- oder Einbruchversicherung besteht auf dem Campingplatz nicht. Jeder Gast sollte daher seine Hausratsversicherung entsprechend erweitern
  11. Grillen ist auf dem Platz erlaubt. Lagerfeuer nur an den 3 gekennzeichneten Feuerstellen und unter Berücksichtigung der ausgehängten Feuerregeln. Bei akuter Waldbrandgefahr kann offenes Feuer auf dem Campingplatzgelände untersagt werden.
  12. Der Damm unseres Sees steht unter Denkmalschutz. Es ist strikt verboten, die Steine des Trockenmauerwerks zu entfernen. Das gleiche gilt für die Steine am Fuß des Dammes. Es ist nicht gestattet, den See mit Motorbooten zu befahren. Ebenso ist es strikt untersagt, den Überlauf des Sees zu blockieren oder die Striegelhäuschen auf dem Damm zu beschädigen.
  13. Das Waschen von Autos und anderen motorgetrieben Fahrzeugen auf dem Platz ist nicht gestattet.
  14. Hunde sind auf dem Platz an der Leine zu führen. Sie sind vom Spielplatz und der Liegewiese am See fern zu halten. Falls Hunde durch anhaltendes Gebell stören, kann der Mitarbeiter des Campingplatzes einen anderen Platz anweisen und zum Umzug auffordern. Das gleiche gilt, wenn der Gast und seine Angehörigen durch Lärm die Nachbarn stören.
  15. Radios, CD-Player, MP3-Player und ähnliches sind leise zu stellen. Im Interesse aller Gäste ist jeder ruhestörender Lärm zu vermeiden. Von 22.00 – 6.00 Uhr ist Nachtruhe. In dieser Zeit bleibt die Schranke geschlossen und kann nur im Notfall durch den Notschalter geöffnet werden. Nach 22.00 Uhr ankommende Fahrzeuge müssen vor dem Eingang des Campingplatzes parken.
  16. Jeglicher Ersatzanspruch aus Beschädigung und Verlust von Fahrzeugen, Wohnwagen, Vorzelten, Zubehör und Inhalt ist ausgeschlossen. Die Haftung des Platzhalters sowie des Personals erstreckt sich lediglich auf Vorsatz. Eltern haben ihre Kinder und Jugendlichen besonders am See und auf dem Kinderspielplatz zu beaufsichtigen.

    Ein Haftungsausschluss des Platzhalters besteht auch bei Sturmschäden, Windbruch und Schneebruch der auf dem Campingplatz stehenden oder von außen hereinstürzenden Bäume, Zweige oder Freileitungen. Die Zufahrt zum Campingplatz wird im Winter zu gegebener Zeit von Schnee geräumt. Ein Anspruch auf jederzeitige freie Zufahrt zur Bundesstraße besteht nicht. Auf dem Campingplatz werden nur die Hauptwege nach Auffassung des Personals von Schnee geräumt. Die Haftung des Platzhalters für die Beschaffenheit der Straßen, Fußwege und Treppen besteht nicht, mit Ausnahme bei Vorsatz. Der Gast hat selbst für geeignete Bereifung seines Fahrzeuges evtl. Schneeketten und geeignete Bekleidung und Schuhe mit Spikes zu sorgen, um Unfälle zu verhindern.

  17. Trink- und Gebrauchswasser ist nur an den dafür eingerichteten Zapfstellen zu entnehmen.
  18. Das Befahren des Campingplatzes darf nur im Schritttempo erfolgen und geschieht auf eigene Gefahr. Es gelten analog die Bestimmungen der allgemeinen Straßenverkehrsordnung.
  19. Besucher von Campinggästen müssen dieGebühren für die Nutzung des Campingplatzes entrichten und verpflichten sich ebenfalls zur Einhaltung der Campingordnung.
  20. Dauergäste dürfen auf ihrem Stellplatz keine Bauten errichten soweit sie größer als 5 m³ sind. Zäune und Sichtschutz dürfen nur nach eingeholter Erlaubnis errichtet werden. Umzäunungen dürfen nicht höher als 80–90 cm sein und müssen aus der Umgebung angepasstem Material bestehen. Sockelfundamente aus Beton sind nicht gestattet. Hecken sind regelmäßig zurück zu schneiden.
  21. Der Campingplatzbetreiber kann jederzeit fristlos kündigen, falls der Gast eine aus diesem Vertrag übernommenen Verpflichtung trotz Mahnung gröblich verletzt. Eine Rückerstattung der Pacht ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat der Campingplatzbetreiber außerdem bei Verstößen gegen die Platzordnung auf dem Campingplatz. Dass ein Verstoß nicht vorgelegen hat, ist vom Campinggast zu beweisen. Wird aus diesem Grund eine Kündigung ausgesprochen, so werden vom Platzhalter 50 % des Pachtzinses der noch verbleibenden Pachtzeit, mindestens aber 20 Euro einbehalten.
  22. Der Campingplatzbetreiber und das Personal des Campingplatzes sowie alle von diesen Beauftragten Personen haben Hausrecht. Sie sind befugt, Camper und Besucher jederzeit vom Campingplatz zu weisen.
  23. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Clausthal-Zellerfeld.

Clausthal-Zellerfeld, den 17.10.2023

Karin Landers
Geschäftsführung

Campingplatz Prahljust UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG